Geschichte

Die Schälismühle und Adam Zeltner, die Geschichte, Bilder, Fotos und Dokumente können hier heruntergeladen werden.

 

3. Auflage

"Gäuer Forum Schälismühle"

vom 25. März 2024

 

Die „muli ze Buchsiton im Buchsgöwe“

 

Im Mittelalter spielte das Wasser nicht nur als Brauchwasser, sondern auch als Lieferant mechanischer Energie eine zentrale Rolle. So entstanden im Gäu der Dünnern entlang zahlreiche Mühlen, darunter auch diejenige von Oberbuchsiten.

 

Von den Mühlen, die einst an der Dünnern lagen, ist wohl die Schälismühle bei Oberbuchsiten diejenige, die in der solothurnischen Geschichte am meisten hervorgetreten ist. Wann und von wem sie erbaut wurde, ist nicht zu ermitteln. Ihre Erstellung dürfte ins 13. Jahrhundert fallen. Urkundlich wird sie zum ersten Mal im Urbar von 1372 (Grundbuch, Güterverzeichnis) des Grafen Sigmund II. von Thierstein als „Muli ze Buchsiton im Buchsgöwe“ erwähnt. Acht Jahre später erscheint in einer Urkunde von 1380, dass Graf Sigmund II. von Thierstein und seine Gemahlin, die Gräfin Verena von Nidau, dem Freiherrn Heinzmann von Grünenberg, dessen Burg auf einem Hügel bei Melchnau lag, für treu geleistete Dienste die Dörfer Kestenholz, Oberkappel (bei Kestenholz), Ober- und Niederbuchsiten, Wil (zwischen Oberbuchsiten und Egerkingen), sowie die Schellingsmühle zu Lehen gaben.

 


Eine der vornehmsten Aufgaben der Grundherren in der Sorge um das Wohl ihrer Untertanen bestand darin, dass sie Mühlen errichteten oder solche zu erbauen bewilligten. Das Recht, eine Mühle zu betreiben, gab der Grundherr
dem Müller nicht als Eigentum, sondern nur als Lehen und immer, wenn die
Mühle durch Kauf oder Erbschaft in eine andere Hand überging, musste sich der neue Inhaber vom Grundherrn damit belehnen lassen. Für dieses Lehen hatte der Müller dem Lehnherrn jährlich einen Grundzins zu entrichten, der zum Hauptteil in Naturalien und nur zum kleineren Teil in barem Geld abgeliefert wurde. Der einmal festgelegte Bodenzins durfte nicht willkürlich erhöht werden, so wenig der Müller den Mahllohn hinaufsetzen durfte. Alle Untertanen eines bestimmten Kreises (Mühleweid, Mühlebann) waren gehalten, ihr Getreide in der „Twingmühle“ mahlen zu lassen, was dem Müller ein sicheres Einkommen verschaffte.

 

 

 

Schon damals muss sie einträglich gewesen sein, hatte sie doch dem Landgrafen einen jährlichen Zins von 10 Mütt Kernen (ungefähr 1'250 Liter enthülstes Getreide) und 10 Mütt Mühlekorn (gebrochenes Korn) samt zwei Schweinen zu entrichten. Die Schälismühle hiess anfänglich „schelis mülle“.